Rechtsprechung
BVerfG, 08.04.2013 - 2 BvR 2567/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Ladung zum Haftantritt zur Vollstreckung einer Jugendstrafe nach fast zweijähriger Untätigkeit der Justiz
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 17 Abs 2 Alt 2 JGG, § 23 JGG
Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Beschleunigungsgebot sowie zur richterlichen Sachaufklärungspflicht in Jugendstrafsachen - verzögerte Ladung eines zu einer Jugendstrafe verurteilten Heranwachsenden zum Haftantritt (hier: ca zwei Jahre nach Rechtskraft des ...
- rewis.io
Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Beschleunigungsgebot sowie zur richterlichen Sachaufklärungspflicht in Jugendstrafsachen - verzögerte Ladung eines zu einer Jugendstrafe verurteilten Heranwachsenden zum Haftantritt (hier: ca zwei Jahre nach Rechtskraft des ...
- ra.de
- datenbank.nwb.de
Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Beschleunigungsgebot sowie zur richterlichen Sachaufklärungspflicht in Jugendstrafsachen - verzögerte Ladung eines zu einer Jugendstrafe verurteilten Heranwachsenden zum Haftantritt (hier: ca zwei Jahre nach Rechtskraft des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (30)
- BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80
Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 08.04.2013 - 2 BvR 2567/10
Belange von ausreichendem Gewicht sind insbesondere die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 20, 45 ; 20, 144 ; 32, 87 ; 35, 185 ) und der Schutz der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 30, 47 ; 45, 187 ; 58, 208 ; 70, 297 ; 130, 372 ).Entscheidungen, die auf einen Entzug der persönlichen Freiheit abzielen, müssen ferner auf einer zureichenden richterlichen Sachaufklärung beruhen (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 70, 297 ; 109, 190 ).
Die Mindestanforderungen an eine zuverlässige Wahrheitserforschung (vgl. BVerfGE 57, 250 m.w.N.) sind nicht nur im Erkenntnisverfahren, sondern auch im Vollstreckungsverfahren zu beachten (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 70, 297 ; 86, 288 ; 109, 133 ; 117, 71 ).
Sie lassen die im Zusammenhang mit Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gebotene Aufklärung des Sachverhalts (vgl. BVerfGE 58, 208 ) und die notwendige Begründungstiefe für eine die persönliche Freiheit entziehende Entscheidung (vgl. etwa BVerfGE 57, 250 ; 63, 380 ; 70, 297 ; 103, 21 ; BVerfGK 10, 294 ; 10, 544 ) vermissen.
- BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus BVerfG, 08.04.2013 - 2 BvR 2567/10
Belange von ausreichendem Gewicht sind insbesondere die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 20, 45 ; 20, 144 ; 32, 87 ; 35, 185 ) und der Schutz der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 30, 47 ; 45, 187 ; 58, 208 ; 70, 297 ; 130, 372 ).Entscheidungen, die auf einen Entzug der persönlichen Freiheit abzielen, müssen ferner auf einer zureichenden richterlichen Sachaufklärung beruhen (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 70, 297 ; 109, 190 ).
Die Mindestanforderungen an eine zuverlässige Wahrheitserforschung (vgl. BVerfGE 57, 250 m.w.N.) sind nicht nur im Erkenntnisverfahren, sondern auch im Vollstreckungsverfahren zu beachten (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 70, 297 ; 86, 288 ; 109, 133 ; 117, 71 ).
Sie lassen die im Zusammenhang mit Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gebotene Aufklärung des Sachverhalts (vgl. BVerfGE 58, 208 ) und die notwendige Begründungstiefe für eine die persönliche Freiheit entziehende Entscheidung (vgl. etwa BVerfGE 57, 250 ; 63, 380 ; 70, 297 ; 103, 21 ; BVerfGK 10, 294 ; 10, 544 ) vermissen.
- BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76
Lebenslange Freiheitsstrafe
Auszug aus BVerfG, 08.04.2013 - 2 BvR 2567/10
Die in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG geschützte Freiheit der Person darf nur aus besonders gewichtigen Gründen eingeschränkt werden (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 29, 312 ; 35, 185 ; 45, 187 ; 130, 372 ; stRspr).Belange von ausreichendem Gewicht sind insbesondere die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 20, 45 ; 20, 144 ; 32, 87 ; 35, 185 ) und der Schutz der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 30, 47 ; 45, 187 ; 58, 208 ; 70, 297 ; 130, 372 ).
- BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
V-Mann
Auszug aus BVerfG, 08.04.2013 - 2 BvR 2567/10
Die Mindestanforderungen an eine zuverlässige Wahrheitserforschung (vgl. BVerfGE 57, 250 m.w.N.) sind nicht nur im Erkenntnisverfahren, sondern auch im Vollstreckungsverfahren zu beachten (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 70, 297 ; 86, 288 ; 109, 133 ; 117, 71 ).Sie lassen die im Zusammenhang mit Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gebotene Aufklärung des Sachverhalts (vgl. BVerfGE 58, 208 ) und die notwendige Begründungstiefe für eine die persönliche Freiheit entziehende Entscheidung (vgl. etwa BVerfGE 57, 250 ; 63, 380 ; 70, 297 ; 103, 21 ; BVerfGK 10, 294 ; 10, 544 ) vermissen.
- BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62
Jugendhilfe
Auszug aus BVerfG, 08.04.2013 - 2 BvR 2567/10
Die in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG geschützte Freiheit der Person darf nur aus besonders gewichtigen Gründen eingeschränkt werden (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 29, 312 ; 35, 185 ; 45, 187 ; 130, 372 ; stRspr).Belange von ausreichendem Gewicht sind insbesondere die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 20, 45 ; 20, 144 ; 32, 87 ; 35, 185 ) und der Schutz der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 30, 47 ; 45, 187 ; 58, 208 ; 70, 297 ; 130, 372 ).
- BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09
Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde …
Auszug aus BVerfG, 08.04.2013 - 2 BvR 2567/10
Die in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG geschützte Freiheit der Person darf nur aus besonders gewichtigen Gründen eingeschränkt werden (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 29, 312 ; 35, 185 ; 45, 187 ; 130, 372 ; stRspr).Belange von ausreichendem Gewicht sind insbesondere die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 20, 45 ; 20, 144 ; 32, 87 ; 35, 185 ) und der Schutz der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 30, 47 ; 45, 187 ; 58, 208 ; 70, 297 ; 130, 372 ).
- BVerfG, 30.05.1973 - 2 BvL 4/73
Haftgrund Wiederholungsgefahr
Auszug aus BVerfG, 08.04.2013 - 2 BvR 2567/10
Die in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG geschützte Freiheit der Person darf nur aus besonders gewichtigen Gründen eingeschränkt werden (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 29, 312 ; 35, 185 ; 45, 187 ; 130, 372 ; stRspr).Belange von ausreichendem Gewicht sind insbesondere die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 20, 45 ; 20, 144 ; 32, 87 ; 35, 185 ) und der Schutz der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 30, 47 ; 45, 187 ; 58, 208 ; 70, 297 ; 130, 372 ).
- BVerfG, 21.01.2004 - 2 BvR 1471/03
Zu den von Verfassungs wegen aus der überlangen Dauer eines Strafverfahrens zu …
Auszug aus BVerfG, 08.04.2013 - 2 BvR 2567/10
Im Falle einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung sind die Strafverfolgungsbehörden gehalten, in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen, ob die Bestrafung noch in einem angemessenen Verhältnis zu dem erreichbaren Rechtsgüterschutz steht (vgl. BVerfGK 2, 239 m.w.N.).Veränderte Lebensumstände können die Notwendigkeit einer erzieherischen Einwirkung in anderem Licht als zum Zeitpunkt der Verurteilung oder des Eintritts der Rechtskraft erscheinen lassen, was von Verfassungs wegen im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGK 2, 239 ).
- BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten …
Auszug aus BVerfG, 08.04.2013 - 2 BvR 2567/10
Die Mindestanforderungen an eine zuverlässige Wahrheitserforschung (vgl. BVerfGE 57, 250 m.w.N.) sind nicht nur im Erkenntnisverfahren, sondern auch im Vollstreckungsverfahren zu beachten (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 70, 297 ; 86, 288 ; 109, 133 ; 117, 71 ). - BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65
Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität
Auszug aus BVerfG, 08.04.2013 - 2 BvR 2567/10
Belange von ausreichendem Gewicht sind insbesondere die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 20, 45 ; 20, 144 ; 32, 87 ; 35, 185 ) und der Schutz der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 30, 47 ; 45, 187 ; 58, 208 ; 70, 297 ; 130, 372 ). - BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07
Rügeverkümmerung
- BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04
Jugendstrafvollzug
- BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02
Gefährliche Täter
- BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99
Genetischer Fingerabdruck I
- BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88
Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
- BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02
Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche …
- BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78
Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten
- BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 1013/77
Kontaktsperre-Gesetz
- BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06
Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit); Beschleunigungsgebot (Haftsache); …
- BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60
"Schuldstrafe" nach § 17 JGG
- BVerfG, 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06
Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus; inhaltliche Anforderungen …
- BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 489/07
Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft (erste besondere Haftprüfung; Tatverdacht …
- BVerfG, 24.08.2010 - 2 BvR 1113/10
Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot verfassungswidrig
- BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im …
- BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66
Kommando 1005
- BVerfG, 20.10.1977 - 2 BvR 631/77
Fortsetzung der Strafvollstreckung gegen freigepressten Straftäter
- BVerfG, 13.10.1971 - 2 BvR 233/71
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Haftbefehlen nach § 230 Abs. 2 StPO
- BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 557/68
Anrechnung einer im Ausland erlittenen Auslieferungshaft - Grundsatz der …
- BVerfG, 27.07.1966 - 1 BvR 296/66
Untersuchungshaft
- BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvL 17/67
§ 26 BSHG
- BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11
Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot; …
Daraus folgt, dass der Ablauf und insbesondere die Dauer des Disziplinarverfahrens wegen ihrer Auswirkungen auf den Beamten bei der Bestimmung der Disziplinarmaßnahme in den Blick genommen werden müssen, wenn das materielle Disziplinarrecht dies zulässt (zur Berücksichtigung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen im Strafverfahren vgl. zuletzt BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. April 2013 - 2 BvR 2567/10 - juris Rn. 16;… vgl. auch Kammerbeschluss vom 21. Januar 2004 - 2 BvR 1471/03 - BVerfGK 2, 239 Rn. 29, 31; stRspr). - OLG Hamm, 16.06.2016 - 4 Ws 173/16
Nachholen des rechtlichen Gehörs durch schriftliche Anhörung im …
Eine funktionstüchtige Strafrechtspflege erfordert die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs innerhalb eines so bemessenen Zeitraums, dass die Rechtsgemeinschaft die Strafe noch als Reaktion auf geschehenes Unrecht wahrnehmen kann (BVerfG, Beschl. v. 08.04.2013 - 2 BvR 2567/10 -juris m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 14.10.2016 - 3 Ws 684/16
Untersuchungshaft: Beachtung des Beschleunigungsgrundsatzes in Jugend- und …
Es stellt einen Verstoß gegen das Verfassungsgebot einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege (BVerfG, B. v. 8.4.2013 - 2 BvR 2567/10) dar, wenn rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerungen in Nichthaftsachen immer mehr (soweit dem Senat bekannt ist, werden Statistiken hierüber nicht geführt) unter Anwendung der sog. "Vollstreckungslösung" (BGHSt 52, 124) als scheinbar nicht zu vermeidender Nachteil Akzeptanz finden und sich nicht mehr nur auf besondere bzw. außergewöhnliche Umstände zurückzuführende Einzelfälle beschränken. - LG Heilbronn, 11.10.2017 - 8 Qs 40/17
Strafaussetzung zur Bewährung: Voraussetzungen eines Bewährungswiderrufs wegen …
Denn eine funktionstüchtige Strafrechtspflege erfordert die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs innerhalb eines so bemessenen Zeitraums, dass die Rechtsgemeinschaft die Strafe noch als Reaktion auf geschehenes Unrecht wahrnehmen kann (BVerfG, Beschl. v. 08.04.2013 - 2 BvR 2567/10 - juris).