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   BVerfG, 08.04.2013 - 2 BvR 2567/10   

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https://dejure.org/2013,7282
BVerfG, 08.04.2013 - 2 BvR 2567/10 (https://dejure.org/2013,7282)
BVerfG, Entscheidung vom 08.04.2013 - 2 BvR 2567/10 (https://dejure.org/2013,7282)
BVerfG, Entscheidung vom 08. April 2013 - 2 BvR 2567/10 (https://dejure.org/2013,7282)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Ladung zum Haftantritt zur Vollstreckung einer Jugendstrafe nach fast zweijähriger Untätigkeit der Justiz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 17 Abs 2 Alt 2 JGG, § 23 JGG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Beschleunigungsgebot sowie zur richterlichen Sachaufklärungspflicht in Jugendstrafsachen - verzögerte Ladung eines zu einer Jugendstrafe verurteilten Heranwachsenden zum Haftantritt (hier: ca zwei Jahre nach Rechtskraft des ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Beschleunigungsgebot sowie zur richterlichen Sachaufklärungspflicht in Jugendstrafsachen - verzögerte Ladung eines zu einer Jugendstrafe verurteilten Heranwachsenden zum Haftantritt (hier: ca zwei Jahre nach Rechtskraft des ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Beschleunigungsgebot sowie zur richterlichen Sachaufklärungspflicht in Jugendstrafsachen - verzögerte Ladung eines zu einer Jugendstrafe verurteilten Heranwachsenden zum Haftantritt (hier: ca zwei Jahre nach Rechtskraft des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

    Daraus folgt, dass der Ablauf und insbesondere die Dauer des Disziplinarverfahrens wegen ihrer Auswirkungen auf den Beamten bei der Bestimmung der Disziplinarmaßnahme in den Blick genommen werden müssen, wenn das materielle Disziplinarrecht dies zulässt (zur Berücksichtigung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen im Strafverfahren vgl. zuletzt BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. April 2013 - 2 BvR 2567/10 - juris Rn. 16; vgl. auch Kammerbeschluss vom 21. Januar 2004 - 2 BvR 1471/03 - BVerfGK 2, 239 Rn. 29, 31; stRspr).
  • OLG Hamm, 16.06.2016 - 4 Ws 173/16

    Nachholen des rechtlichen Gehörs durch schriftliche Anhörung im

    Eine funktionstüchtige Strafrechtspflege erfordert die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs innerhalb eines so bemessenen Zeitraums, dass die Rechtsgemeinschaft die Strafe noch als Reaktion auf geschehenes Unrecht wahrnehmen kann (BVerfG, Beschl. v. 08.04.2013 - 2 BvR 2567/10 -juris m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 14.10.2016 - 3 Ws 684/16

    Untersuchungshaft: Beachtung des Beschleunigungsgrundsatzes in Jugend- und

    Es stellt einen Verstoß gegen das Verfassungsgebot einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege (BVerfG, B. v. 8.4.2013 - 2 BvR 2567/10) dar, wenn rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerungen in Nichthaftsachen immer mehr (soweit dem Senat bekannt ist, werden Statistiken hierüber nicht geführt) unter Anwendung der sog. "Vollstreckungslösung" (BGHSt 52, 124) als scheinbar nicht zu vermeidender Nachteil Akzeptanz finden und sich nicht mehr nur auf besondere bzw. außergewöhnliche Umstände zurückzuführende Einzelfälle beschränken.
  • LG Heilbronn, 11.10.2017 - 8 Qs 40/17

    Strafaussetzung zur Bewährung: Voraussetzungen eines Bewährungswiderrufs wegen

    Denn eine funktionstüchtige Strafrechtspflege erfordert die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs innerhalb eines so bemessenen Zeitraums, dass die Rechtsgemeinschaft die Strafe noch als Reaktion auf geschehenes Unrecht wahrnehmen kann (BVerfG, Beschl. v. 08.04.2013 - 2 BvR 2567/10 - juris).
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